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Discounter Netto bietet App zum Bezahlen in Supermärkten an
Die Lebensmittel-Einzelhandelskette Netto bietet mit der NettoApp einen bargeldlosen Bezahlservice in seinen Filialen an. Die smarte Kundenkarte können Nutzer von Android, iOS und Windows Phone ab sofort in allen modernisierten Filialen verwenden.
Der Discounter Netto ermöglicht seinen Kunden nun auch das Bezahlen per App: Die NettoApp eignet sich zum Bezahlen an der Kasse, aber auch zum Erstellen von Einkaufslisten und als Zugang zu Sonderaktionen. Die Dansk-Supermarked-Tochter Netto bietet ab sofort Apps für die Smartphone-Systeme Android, Windows Phone und Apples iOS an, welche in den jeweiligen Download-Shops kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Bezahlung mit dem Smartphone auf Rechnung
Mit dieser App können Kunden ihr Smartphone wie eine Kombination aus Kredit- und Kundenkarte verwenden – vorausgesetzt, die jeweilige Netto-Filiale ist mit dem System ausgestattet. Die einzelnen gekauften Waren werden an der Kasse eingescannt, der Kunde zeigt seine Nutzer-ID – die Verwendung der App setzt eine Online-Registrierung voraus – und erhält auf dem Smartphone die Rechnung. Die Transaktion wird über den Postpay-Dienst der Deutschen Post abgewickelt, ein sicheres Bezahlen ist also gewährleistet.
Mit der Netto-App lassen sich auch detaillierte Einkaufslisten anfertigen, Barcodes und QR-Codes scannen, einzelne Netto-Filialen suchen, Sonderangebote nutzen sowie Coupons und diverse Gutscheine sammeln – alles in allem ein smartes Konzept, von welchem Kunden und Anbieter gleichermaßen profitieren.
Peg Berlin
17. Mai 2013 at 22:41
Den umgekehrten Fall kann man grad in der Kundenzeitschrift beim Drogeriemarkt „DM“ lesen. Online oder per App irgendwo einkaufen und über barzahlen.de ganz klassisch in cash bei DM an der Kasse zahlen. Da wird ein Code zum Scannen generiert, den man ausdruckt, alternativ kann man der Kassiererin eine Ziffernfolge nennen, die auf der zugehörigen smartphone App generiert wird.
Mal schauen, was sich durchsetzt Barzahlen für Onlinekauf oder Onlinezahlung für Einkauf im stationären Einzelhandel. Vermutlich ist Raum für beides, es bleibt spannend …