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Verbraucherschutzministerium verlangt Rückgaberecht für gekaufte Apps

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Nach den Wünschen der Verbraucherschutzministerin Hessens, Lucia Puttrich, müsse es auch für digitale Güter eine Demo-Version für Käufer geben. Laut Puttrich trifft dies sowohl auf Software, wie Apps für Smartphones und Tablet-Computer als auch auf Musikstücke zu.

Die CDU-Politikerin bemängelt das Fehlen eines Rechts auf Widerruf in diesem Bereich. Für jedes andere Gut und jede andere Ware gäbe es ein solches Recht der Verbraucher. Lädt jedoch ein Käufer eine erworbene App herunter, kann diese beispielsweise im iOS App Store nicht zurückgegeben werden.

Verbraucherschutzministerium verlangt Rückgaberecht für gekaufte Apps

Apple und Co in der Kritik bei Verkauf von Apps

Ministerin Puttrich richtet nun ihr Anliegen an die Bundesregierung. Sie wird sich demnach im Sinn der entsprechenden EU-Verbraucherrechterichtlinie dafür einsetzen, einen Ausgleich für das Fehlen eines Widerrufsrechts im Softwarebereich zu schaffen. Verbraucher seien sich zudem oft nicht bewusst, dass sie beim Softwarekauf auf dieses Recht verzichten. Es fehle die Möglichkeit, ein gekauftes digitales Gut zu bewerten und sich im Test dafür oder dagegen zu entscheiden. In der aktuellen Rechtslage erlischt das Rückgaberecht mit dem Kauf-Download.

Die von ihr vorgeschlagene Lösung sieht jedoch kein solches Rückgaberecht vor, stattdessen sollen Verkäufer und Hersteller zur Bereitstellung einer Demo-Version verpflichtet werden. Die aktuelle Initiative der Ministerin geschieht im Vorfeld der Konferenz deutscher Verbraucherschutzminister am 15. Mai 2013. Bei Apples iOS App Store existiert grundsätzlich kein Recht auf Rückgabe.

Einen Schritt voraus ist Google, welches seinen Kunden bis zu 15 Minuten nach dem Download dieses Recht einräumt. Die 15-Minuten-Regelung gibt es seit 2010, zuvor durften Käufer die Software bis zu einen Tag lang testen.

1 Comment

  1. Jochen Flegl

    5. Dezember 2013 at 01:43

    Die Google-Lösung klingt gut und scheint praktikabel zu sein. Vielleicht könnte man die ja in geltendes Recht übertragen!

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